- Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BaustellV
- Erstellung des SiGe-Plans
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung der Unterlage nach §2 Abs. 2 Ziff. 3 BaustellV für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Sicherheitstechnische Beratung in der Planung zur Ausführung von Gewerken und Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
- Integration von sicherheitstechnischen Belangen in Ausschreibungstexten und Bauordnung
- Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplans
- Beratung bei der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
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