- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Plans
- Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans
- Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln
- Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation von festgestellten Mängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Dokumentation von Unfallgeschehen und Durchführung von Unfallanalysen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle
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